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Veranlagungsregeln

Verbandsumlage: Veranlagungsregeln für das Haushaltsjahr 2020 des Deichverbandes Duisburg - Xanten

Gemäß § 42 (3) der Satzung ist Beitragsmaßstab der vom Finanzamt festgesetzte Einheitswert der Grundstücke, Gebäude und Anlagen im Verbandsgebiet. Für Grundstücke und bauliche Anlagen, für die kein Einheitswert festgesetzt ist oder die nur zum Teil bewertet sind, werden vom Verband Ersatzwerte festgesetzt. Die Grundlagen für die Ermittlung der Ersatzwerte werden durch Beschluss des Erbentages festgelegt.

In seiner 7. Sitzung am 18.12.2019 hat der Erbentag den Haushaltsplan 2020 mit einem Ausgabebedarf im Verwaltungshaushalt von 911.594,64 Euro beschlossen.

Nach Abzug der sonstigen Einnahmen verbleibt ein Beitragsbedarf von 818.300,00 Euro.

Unter Berücksichtigung nachgenannter Einheits- oder Ersatzwerte:

  • 396.837.000,-  € für den Banndeichpolder
  • 1.776.000,-  € für Insellagen und individuelle Höhenlagen
  • 303.000,-  € für den Sommerpolder Bislicher Insel
  • 9.970.000,-  € für gewerbliche Anlagen und unbewertete beitragspflichtige sonstige Flächen und Anlagen,
  • 3.732.000,-  € für Mindestbeiträge (1.433 Mitglieder)

werden, sofern ermittelbar, folgende Beitragssätze festgesetzt:

  • 1,90 € je 1.000,-  € Einheits- oder Ersatzwert für den Banndeichpolder,
  • 0,95 € je 1.000,-  € Einheits- oder Ersatzwert für Insellagen und individuelle Höhenlagen, deren Geländehöhe über dem Bemessungshochwasser BHQ 2004 liegt,
  • 0,42 € je 1.000,-  € Einheits- oder Ersatzwert für den Sommerpolder Bislicher Insel,
  • 4,75 € je 1.000,-  € Einheits- oder Ersatzwert für gewerbliche Anlagen und unbewertete beitragspflichtige sonstige Flächen und Anlagen,
  • 10,56 €  Mindestbeitrag je Mitglied und zu veranlagender Fläche. Mehrere Werte werden jedoch zusammengefasst.

Die Höhe der Beiträge für den Banndeich- und den Sommerpolder wird jährlich getrennt durch den Erbentag in der zur Bestreitung des Verwaltungshaushaltes erforderlichen Höhe beschlossen. Der Beitragssatz wird auf einen Betrag in Euro/Cent je angefangene 1.000,00 Euro Einheitswert oder Ersatzwert festgesetzt.

Die Veranlagungsregeln und die Liste der Eigentümer, Grundstücke, Werte und Beiträge liegen in der Geschäftsstelle Hagelkreuzweg 55, Wesel-Büderich, zur Einsichtnahme für Verbandsmitglieder nach Terminabsprache offen.

Die Veranlagungsregeln werden gemäß § 46 der Satzung festgesetzt, die Mitglieder erhalten schriftliche Beitragsbescheide.