Gemäß § 43 (2) der Satzung ist Beitragsmaßstab der vom Finanzamt festgesetzte Einheitswert der Grundstücke, Gebäude und Anlagen im Verbandsgebiet. Für Grundstücke und bauliche Anlagen, für die kein Einheitswert festgesetzt ist oder die nur zum Teil bewertet sind, werden vom Verband Ersatzeinheitswerte festgesetzt. Die Grundlagen für die Ermittlung der Ersatz-einheitswerte werden durch Beschluss des Erbentages festgelegt.
In seiner 11. Sitzung am 14.12.2022 hat der Erbentag den Haushaltsplan 2023 mit einem Ausgabebedarf im Verwaltungshaushalt von Euro 2.764.344,64 beschlossen.
Nach Abzug der sonstigen Einnahmen verbleibt ein Beitragsbedarf von 1.036.605,00 Euro.
Unter Berücksichtigung nachgenannter Einheits- oder Ersatzeinheitswerte:
- 416.139.692,- € für den Banndeichpolder
- 1.819.076,- € für Insellagen und individuelle Höhenlagen
- 315.613,- € für den Sommerpolder Bislicher Insel
- 10.167.135,- € für gewerbliche Anlagen und unbewertete beitragspflichtige sonstige Flächen und Anlagen,
- 3.602.880,- € für Mindestbeiträge (1.405 Mitglieder)
werden, sofern ermittelbar, folgende Beitragssätze festgesetzt:
- 2,30 € je 1.000,- € Einheits- oder Ersatzeinheitswert für den Banndeichpolder,
- 1,15 € je 1.000,- € Einheits- oder Ersatzeinheitswert für Insellagen und individuelle Höhenlagen, deren Geländehöhe über dem Bemessungshochwasser BHQ 2004 liegt,
- 0,50 € je 1.000,- € Einheits- oder Ersatzeinheitswert für den Sommerpolder Bislicher Insel,
- 5,70 € je 1.000,- € Einheits- oder Ersatzeinheitswert für gewerbliche Anlagen und unbewertete beitragspflichtige sonstige Flächen und Anlagen,
- 12,67 € Mindestbeitrag je Mitglied und zu veranlagender Fläche.
Mehrere Werte werden jedoch zusammengefasst.
Die Höhe der Beiträge für den Banndeich- und den Sommerpolder wird jährlich getrennt durch den Erbentag in der zur Bestreitung des Verwaltungshaushaltes erforderlichen Höhe beschlossen. Der Beitragssatz wird auf einen Betrag in Euro/Cent je angefangene 1.000,00 Euro Einheitswert oder Ersatzeinheitswert festgesetzt.
Die Veranlagungsregeln und die Liste der Eigentümer, Grundstücke, Werte und Beiträge lie-gen in der Geschäftsstelle Hagelkreuzweg 55, Wesel-Büderich, zur Einsichtnahme für Verbandsmitglieder nach Terminabsprache offen.
Die Veranlagungsregeln werden gemäß § 47 der Satzung festgesetzt, die Mitglieder erhalten schriftliche Beitragsbescheide.
Wesel-Büderich, den 14. Dezember 2022
Viktor Paeßens
-Deichgräf-