Skip to main content

  0 28 03 - 80 421-0

   info@dv-dx.de

Grundlagen

Name

Der Deichverband führt den Namen "Deichverband Duisburg-Xanten". Er hat seinen vorläufigen Sitz in Wesel-Büderich.

Rechtsstellung

Er ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes (WVG) vom 12.02.1991 (BGBl. I S. 405) in der jeweils gültigen Fassung.

Für die Tätigkeit des Deichverbandes sind insbesondere maßgebend die Vorschriften des WVG (Wasserverbandsgesetz), des Ausführungsgesetzes zum WVG, des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-) sowie des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen LWG (Landeswassergesetz) in der jeweils gültigen Fassung. Desweiteren ist die bundeseinheitliche Vorschrift des Wasserhaushaltsgesetz maßgeblich.

Der Deichverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Er dient dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder.

Aufgaben

Der Deichverband hat folgende Aufgaben:

  1. Deiche und Hochwasserschutzanlagen zu bauen, zu verstärken, zu sanieren und zu verändern;
  2. Deiche und Hochwasserschutzanlagen zu unterhalten, instand zu halten und bei Hochwasser zu verteidigen;
  3. Ermitteln der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse, soweit es die Verbandsaufgaben erfordern;
  4. Herrichten, Erhalten und Pflegen von Flächen, Gewässern und Anlagen zum Schutze des Naturhaushalts, des Bodens und für die Landschaftspflege, sofern verbandseigene Flächen oder für den Hochwasserschutz benötigte private Flächen betroffen sind.

Die gesetzliche Zuständigkeit der Linksniederrheinischen Entwässerungsgenossenschaft Kamp-Lintfort (LINEG) und ihr gegenüber bestehende vertragliche Verpflichtungen sowie die Zuständigkeiten der im Verbandsgebiet bestehenden Wasser- und Bodenverbände bleiben unberührt.

Der Deichverband ist berechtigt, im Auftrage von Mitgliedern oder von Dritten Anlagen herzustellen, zu betreiben und zu unterhalten, zu ändern und zu beseitigen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben zwar nicht notwendig sind, aber damit im Zusammenhang stehen. Die Kosten trägt der Auftraggeber.

Der Deichverband ist berechtigt, weitere Massnahmen zu ergreifen, die dem Hochwasserschutz seiner Mitglieder dienen.

Verbandsintern sind Grundlage: