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Beitragsveranlagung

Nach der Satzung haben die Mitglieder dem Deichverband die Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und Verbindlichkeiten sowie zu einer ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind.

Beitragsmaßstab ist der vom Finanzamt festgesetzte Einheitswert der Grundstücke, Gebäude und Anlagen im Verbandsgebiet. Für Grundstücke und bauliche Anlagen, für die kein Einheitswert festgesetzt ist oder die nur zum Teil bewertet sind, werden vom Verband Ersatzeinheitswerte festgesetzt. Die Einzelheiten werden in den vom Erbentag zu beschliessenden Veranlagungsregeln festgelegt.

Die Höhe der Beiträge für den Banndeich und den Sommerpolder wird jährlich getrennt durch den Erbentag in der zur Bestreitung des Verwaltungshaushaltes erforderlichen Höhe beschlossen. Die aktuellen Beitragssätze sind in den Verbandsregeln nachzulesen.

Einen Eigentumswechsel hat der bisherige Eigentümer dem Deichverband innerhalb eines Monats nach Rechtsänderung schriftlich mitzuteilen. Er kann auch zu späteren Beiträgen herangezogen werden, wenn die Mitteilung nicht rechtzeitig erfolgt.

Eigentumswechsel können auf der Rückseite der Beitragsbescheide oder mit dem Änderungsformular auf der Seite Formulare angezeigt werden.