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Beitragsveranlagung

Nach der Satzung haben die Mitglieder dem Deichverband die Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und Verbindlichkeiten sowie zu einer ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind.

Ab dem Haushaltsjahr 2025 bestimmt sich der Beitragsmaßstab für die Verteilung der Beitragslast im Verhältnis der Flächengrößen aller zum Verbandsgebiet gehörenden Flurstücke unter Berücksichtigung der sich aus dem Kataster ergebenden Nutzungsarten.

Für selbständige beitragspflichtige Anlagen im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 WVG erfolgt eine eigenständige Beitragsbemessung.

Die Hebung von Mindestbeiträgen ist zulässig

Die Höhe der Beiträge für den Banndeich und den Sommerpolder wird jährlich getrennt durch den Erbentag in der zur Bestreitung des Verwaltungshaushaltes erforderlichen Höhe beschlossen. Die aktuellen Beitragssätze sind in den Veranlagungsregeln nachzulesen.

Derzeitig gültige Veranlagungsregeln

Einen Eigentumswechsel hat der bisherige Eigentümer dem Deichverband innerhalb eines Monats nach Rechtsänderung schriftlich mitzuteilen. Er kann auch zu späteren Beiträgen herangezogen werden, wenn die Mitteilung nicht rechtzeitig erfolgt.

Eigentumswechsel können mit dem Änderungsformular  angezeigt werden.