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[7.4.2021]

Veranlagungsregeln 2021

Gemäß § 43 (3) der Satzung ist Beitragsmaßstab der vom Finanzamt festgesetzte Einheitswert der Grundstücke, Gebäude und Anlagen im Verbandsgebiet. Für Grundstücke und bauliche Anlagen, für die kein Einheitswert festgesetzt ist oder die nur zum Teil bewertet sind, werden vom Verband Ersatzeinheitswerte festgesetzt. Die Grundlagen für die Ermittlung der Ersatz-einheitswerte werden durch Beschluss des Erbentages festgelegt.

In seiner 8. Sitzung am 16.12.2020 hat der Erbentag den Haushaltsplan 2021 mit einem Ausgabebedarf im Verwaltungshaushalt von 972.369,96 Euro beschlossen.

Nach Abzug der sonstigen Einnahmen verbleibt ein Beitragsbedarf von 829.900,00 Euro.

Unter Berücksichtigung nachgenannter Einheits- oder Ersatzeinheitswerte:

    402.791.000,-  € für den Banndeichpolder
        1.820.966,-  € für Insellagen und individuelle Höhenlagen
           303.000,-  € für den Sommerpolder Bislicher Insel
        9.970.000,-  € für gewerbliche Anlagen und unbewertete beitragspflichtige sonstige Flächen und Anlagen,
        3.621.000,-  € für Mindestbeiträge (1.405 Mitglieder)

werden, sofern ermittelbar, folgende Beitragssätze festgesetzt:

    1,90 € je 1.000,-  € Einheits- oder Ersatzeinheitswert für den Banndeichpolder,
    0,95 € je 1.000,-  € Einheits- oder Ersatzeinheitswert für Insellagen und individuelle Höhenlagen, deren Geländehöhe über dem Bemessungshochwasser BHQ 2004 liegt,
    0,42 € je 1.000,-  € Einheits- oder Ersatzeinheitswert für den Sommerpolder Bislicher Insel,
    4,75 € je 1.000,-  € Einheits- oder Ersatzeinheitswert für gewerbliche Anlagen und unbewertete beitragspflichtige sonstige Flächen und Anlagen,
    10,56 €  Mindestbeitrag je Mitglied und zu veranlagender Fläche. Mehrere Werte werden jedoch zusammengefasst.

Die Höhe der Beiträge für den Banndeich- und den Sommerpolder wird jährlich getrennt durch den Erbentag in der zur Bestreitung des Verwaltungshaushaltes erforderlichen Höhe beschlossen. Der Beitragssatz wird auf einen Betrag in Euro/Cent je angefangene 1.000,00 Euro Einheitswert oder Ersatzeinheitswert festgesetzt.

Die Veranlagungsregeln und die Liste der Eigentümer, Grundstücke, Werte und Beiträge liegen in der Geschäftsstelle Hagelkreuzweg 55, Wesel-Büderich, zur Einsichtnahme für Ver-bandsmitglieder nach Terminabsprache offen.

Die Veranlagungsregeln werden gemäß § 47 der Satzung festgesetzt, die Mitglieder erhalten schriftliche Beitragsbescheide.

Wesel-Büderich, den 16. Dezember 2020
                                Viktor Paeßens
                                -Deichgräf-