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Nachrichten

[25.08.2026]

Wahl des Erbentages 2027-31

 Gem. § 11 -Teilmitgliederversammlung, Stimmverhältnis- unserer Verbandssatzung ist alle 5 Jahre vom Deichgräfen in jedem Bezirk eine Teilmitgliederversammlung einzuberufen. Diese dienen der Unterrichtung der Verbandsmitglieder und der Wahl des Erbentages. Die Amtszeit des amtierenden Erbentages endet am 31.12.2026.

Die Sitzungen finden wie folgt statt. Jedes Mitglied kann in "seinem" Bezirk teil nehmen. Besitzt ein Mitglied Grundstücke in verschiedenen Bezirken, so kann und muss es sich für einen Bezirk entscheiden. Näheres regelt die Wahlordnung (dort ganz unten auf der Seite).