Gem. § 11 -Teilmitgliederversammlung, Stimmverhältnis- unserer Verbandssatzung ist alle 5 Jahre vom Deichgräfen in jedem Bezirk eine Teilmitgliederversammlung einzuberufen. Diese dienen der Unterrichtung der Verbandsmitglieder und der Wahl des Erbentages. Die Amtszeit des amtierenden Erbentages endet am 31.12.2026.