[13. 1. 2026]
Info zur Neugliederung des DV
Der Deichverband Duisburg-Xanten ist ein öffentlich-rechtlicher Wasser- und Bodenverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes (WVG). Zu seinen gesetzlichen Aufgaben gehört insbesondere der Hochwasserschutz, vor allem der Bau, die Unterhaltung und der Betrieb von Deichen und Hochwasserschutzanlagen entlang des Rheins zwischen den Rheinkilometern 786,25 und 823,2. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz von Menschen, Gebäuden, Infrastruktur sowie land- und forstwirtschaftlichen Flächen.
Der Deichverband wird ehrenamtlich durch den Deichgräf und seine beiden Vertreter geführt. Dabei wird er durch zwei Gremien, dem Erbentag, welcher von den Mitgliedern gewählt wurde, und durch die Mitglieder des Deichstuhls unterstützt. Für den aktiven Hochwasserschutz sind aktuell 34 Deichläufer auf dem Deich in regelmäßigen Abständen unterwegs und kontrollieren die Deiche. Der Deichverband Duisburg-Xanten verfügt über eine hauptamtliche Geschäftsstelle mit 7 VerwaltungsmitarbeiterInnen.
Grundlage der Beitragspflicht (s. auch -->)
Im Jahr 2025 wurde eine Verbandsgebietserweiterung umgesetzt. Diese wurde erforderlich, da nicht alle EigentümerInnen der durch den Deich geschützten Grundstücke Beiträge für den Hochwasserschutz geleistet haben. Hier lag eine Benachteiligung der Bestandsmitglieder vor. Die Verbandsgebietserweiterung basiert auf den Untersuchungen der RWTH Aachen. Die Verbandsgebietserweiterung, welche durch die Bezirksregierung Düsseldorf als Aufsichtsbehörde durchgeführt wurde, ist in den öffentlichen Bekanntmachungen bekanntgegeben worden. Es wurde auch mehrfach in der lokalen Presse über die Verbandsgebietserweiterung berichtet.
Durch die Erweiterung des Verbandsgebietes gehören nun auch teilweise erstmalig erfasste Flächen in den Städten Duisburg, Moers, Kamp-Lintfort, Rheinberg, Wesel, Xanten und den Gemeinden Alpen und Issum zum Zuständigkeitsbereich des Deichverbandes. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in diesen Gebieten profitieren vom Hochwasserschutz und sind daher nach den gesetzlichen Vorgaben zur Zahlung eines Beitrags verpflichtet.
Ermittlung des Beitrags
Seit der durch die Grundsteuerreform erforderlichen Novellierung des Beitragsmaßstabes ab dem Haushaltsjahr 2025 bestimmt sich dieser für die Verteilung der Beitragslast im Verhältnis der Flächengrößen aller zum Verbandsgebiet gehörenden Flurstücke unter Berücksichtigung der sich aus dem Kataster ergebenden Nutzungsarten.
Probleme bei der Beitragsermittlung
Im Zuge der Bescheiderstellung ist aufgefallen, dass in einzelnen Fällen die im Liegenschaftskataster hinterlegten Flächennutzungsarten und Eigentumsverhältnisse nicht korrekt oder nicht mehr aktuell zu sein scheinen. Bitte beachten Sie, dass Änderungen oder Aktualisierungen der Katasterdaten ausschließlich durch die jeweils zuständige Katasterbehörde vorgenommen werden können. Der Deichverband selbst hat keinen Einfluss auf diese Datengrundlagen.
Änderungen von persönlichen Daten oder die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates können der Geschäftsstelle über das entsprechende Formular, welches auf der Internetseite www.dv-dx.de unter „Formulare/Download“ bereitgestellt wird, mitgeteilt werden.
Einfluss des Bergbaus?
Ebenfalls weisen wir darauf hin, dass Fragen oder Ansprüche im Zusammenhang mit möglichen Absenkungen von Grundstücken, infolge von Bergbau, direkt an den jeweils zuständigen Bergbaubetreiber zu richten sind. Eine Prüfung oder Bewertung solcher Sachverhalte kann durch den Deichverband nicht erfolgen. Etwaige Ansprüche gegenüber Bergbaubetreibern befreien Sie nicht von der Leistung Ihres Beitrages an den Deichverband. Die RAG Aktiengesellschaft erreichen Sie unter
Uns ist bewusst, dass der erstmalige Erhalt eines solchen Bescheides Fragen aufwirft. Aufgrund der großen Anzahl an Anfragen hinsichtlich der Änderung der Veranlagungsregeln und der Verbandsgebietserweiterung ist es aktuell leider nicht möglich, alle Anliegen sofort oder innerhalb des gewünschten Zeitfensters zu beantworten.
Bitte seien Sie versichert: Alle Anfragen – unabhängig davon, ob sie telefonisch oder per E-Mail eingehen – werden von uns erfasst und der Reihe nach bearbeitet.
Aufgrund des hohen Anfrageaufkommens kann die Beantwortung voraussichtlich bis Ende des 1. Quartals 2026 in Anspruch nehmen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
R. Gellings, Deichgräf, Januar 2026
0 28 03 - 80 42 10
0 28 03 - 80 42 129
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