[14.11.2024]
Termin: 31.12.2024
Termin: 31.12.2024
Vertragspartner für Deichpflege und Unterhaltung
Der Deichverband sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Vertragspartner für einen ca. 14km langen, ca. 95ha goßen Teilabschnitt der Hochwasserschutzanlage im Bereich Rhein-km 792 bis 806.
Sie sollten ein prämienberechtigter Schäfer oder Landwirt mit einer Schafshaltung von mindestens 250 Tieren sein eine Kooperation von Schäferei und Landwirtschaft betreiben,
(Symbolbild)
Bedingungen für den Betrieb:
- Größe der Weidefläche: ca. 95ha
- Anzahl der Schafe: ca. 250
- Schafstall wird durch den Deichverband gestellt (Gemarkung Orsoy, Flur 6, Flurstück 403)
- Anpassung der Anzahl der Schafe in Abstimmung mit dem DV
- Auswahl der Rasse der Schafe in Abstimmung mit dem DV
- Beweidung vom 1. April bis zum 31. Oktober
- Eigenständiger An- und Abtransport der Schafe
- Ständige Führung der Schafe durch Personal mit Sachkundenachweis
- Eigenständige Wahrnehmung von Wolfsschutz
- Eigenständige "Erste Mahd" und Abtransport ab 15. Juni, ggfs. nach Absprache mit dem DV
- Eigenständige Beantragung der Flächenprämie
- Zuverlässige Abzäunung mit eigenem Material (z.B. Elektrozäune)
Die Nachpflege der Flächen erfolgt nach Abstimmung durch den Deichverband. Für die Durchführung von Unterhaltungsarbeiten an Zäunen oder Verschließen von Kaninchenbauten stellt der Deichverband das Material. Sollte bei Schwemmselbeseitigungsarbeiten die Notwendigkeit der Mitwirkung bestehen, erfolgt die Vergütung gemäß Mindestarbeitslohn.
Düngergaben erfolgen nur in Ausnahmefällen in Abstimmung mit dem Deichverband und der Bezirksregierung Düsseldorf. Ebenso bedarf es der Gabe von Ergänzungsfutter, Tränkung und einer Gewinnung von Winterfutter der Abstimmung mit dem Deichverband.
Voraussetzung für die Vertragspartnerschaft ist eine ordnungsgemäße Haltung der Schafe, hier insbesondere die Beachtung des Tierschutzes. Entsprechende Erfahrungs-/Referenzangaben sind nachzuweisen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist nachzuweisen.
- Ein Maschineneinsatz für die Pflege ist grundsätzlich mit dem Deichverband abzustimmen.
- Sofern Wegeflächen durch die Schafshaltung verschmutzt sind, obliegt die Reinigung dem Schäfer.
- Die Grundsätze der Verkehrssicherung sind zu beachten.
- Nach Möglichkeit wird eine Hüteschafhaltung bevorzugt. Nachts sind die Tiere einzupferchen.
Wir weisen daraufhin, dass die Deichwege öffentlich zugänglich sind, auch unter Mitführung von Hunden. Dadurch kann eine mögliche Kontamination der Mahd durch Hundekot sowie eine Störung der Schafe durch nicht angeleinte Hunde erfolgen.
Der Hochwasserschutz hat jederzeitigen und entschädigungsfreien Vorrang vor der Deichunterhaltung. Sollten die Grundsätze eines ordnungsgemäßen Hochwasserschutzes nicht beachtet werden, behält sich der DV ein Sonderkündigungsrecht vor.
Auf Wunsch kann vor Angebotsabgabe die Örtlichkeit in Augenschein genommen werden. Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier unten.
Bitte stellen Sie dem Deichverband etwaige Forderungen in € für die von uns ausgeschriebene Tätigkeiten dar. Die Flächenprämie wird dabei angerechnet.
Einreichung von Angeboten bis zum 31.12. 2024.