[4.4.2019]
Deichschau gemäß Landeswassergesetz / LWG § 122 und § 8 der Satzung des Verbandes
In jedem Jahr findet eine offizielle Begehung der Deichanlagen durch Vertreter der Bezirksregierung (als Aufsichtsbehörde) statt. Dabei wird die ...
... Funktionsfähigkeit und der Zustand des Deiches begutachtet. Unerwünschter Bewuchs, aufgegrabene Löcher (z.B. durch Kaninchen oder Hunde der Besucher) oder Vernässungen sind mögliche Kritikpunkte.
Jedes Mitglied des Deichverbandes ist berechtigt, an der Deichschau teilzunehmen. Wegen der Länge des Deiches (er wird zu Fuß abgelaufen) verteilt sich die Begehung auf drei Termine: