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Ranger kontrollieren auf den Deichen

[17.8.2019]

Der Deichabschnitt im Bereich der Ossenberger Schleuse Richtung Orsoy ist 2017 fertiggestellt worden. Nach der aktuellen Anforderung an den Hochwasserschutz ist der Abschnitt als 3 Zonen Deich errichtet worden. Dieser zeichnet sich landseitig unter anderem durch einen gepflasterten Deichverteidigungsweg aus. Dieser dient im Hochwasserfall der schnellen Erreichbarkeit der gesamten Deichstrecke zum Beispiel für schwere LKW und der Deichunterhaltung. Auf der Deichkrone ist in der Regel kein asphaltierter Weg vorgesehen, sondern lediglich ein Weg mit wassergebundener Decke.

Grundsätzlich dient der Deich dem Hochwasserschutz. In diesem besonderen Fall ist in Zu-sammenarbeit mit der Stadt Rheinberg und auf Kosten der Stadt eine Asphaltdecke auf der Deichkrone aufgetragen worden. Der Deichverband hat hier bewusst die Gelegenheit der Frei-zeiterholung möglich gemacht, damit Besucher/ Erholungssuchende auf denen dafür vorgesehenen Wegen spazieren gehen oder Fahrrad fahren können.
Natürlich dürfen hier auch Hunde an der Leine geführt werden. Die Deichschutzverordnung (DSchVO) der Bezirksregierung Düsseldorf besagt nach § 5 Abs. 2 Nr. 5, dass das Betreten, Befahren oder Bereiten „außerhalb von dafür zugelassenen Wegen“ verboten ist.

Leider war in vergangener Zeit häufiger festzustellen, dass viele Hundebesitzer sich nicht an die Vorschrift halten und ihre Tiere ohne Leine frei auf dem Deich und dem Umland laufen lassen.
Dadurch können weitreichende Schäden entstehen, beispielsweise bei Schafsherden, die auf dem Deich grasen und von nicht angeleinten Hunden aufgeschreckt werden. Dies führt in der Herde zu erheblichem Stress und trächtige Muttertiere können hierdurch ihre Lämmer verlieren indem diese als Fehlgeburten verfrüht geboren werden.


Des Weiteren konnten auf regelmäßigen Kontrollfahrten durch den Deichverband festgestellt werden, dass nicht angeleinte Hunde zum Beispiel Kratzstellen von Kaninchen weiter aufgruben. Solche Löcher stellen eine Gefahr für die Sicherheit des Hochwasserschutzes dar und sind nach der DSchVO wieder zu verschließen. Die nicht unerheblichen Kosten dafür trägt der Deichverband und somit auch seine Mitglieder.

Ebenfalls können freilaufende Hunde auch eine Gefahr für Fahrradfahrer sein. Bis jetzt sind glücklicher Weise noch keine größeren Stürze durch Kollisionen bekannt.
Ein weiteres Problem ist der Vandalismus. Leider ist immer wieder zu erkennen, dass durch den Deichverband aufgestellte Zaunanlagen zerstört werden. Das reicht vom durchgekniffenem Draht bis hin zum Aufbrechen von Schlössern an Deichtoren.

Durch das vom Kreis Wesel initiierte Rangerprogramm ist es zu einer deutlichen Verbesserung der oben beschriebenen Probleme gekommen.
Neben den ökologischen Belangen und der Einhaltung des Naturschutzrechtes profitiert also auch die Sicherheit des Hochwasserschutzes von der Tätigkeit der Ranger.
Die grundsätzliche Aufgabe des Deichverbandes besteht darin seine Mitglieder vor Hochwasser zu schützen, alle anderen Wünsche/Belange liegen nicht in seinem Zuständigkeitsbereich.
Abschließend kann der Deichverband Duisburg-Xanten die Ranger für ihre gute und wichtige Aufgabe loben und befürwortet dieses Programm auch für die Zukunft.
Darüber hinaus bittet der Deichverband sämtliche Naherholungssuchende auf der Hochwasser-schutzanlage auf gegenseitige Rücksichtnahme.